VVS ABO Info

VVS: Informationen zum Scool-Abo

Monatsfrist für Unterbrechungen des Scool-Abos

 Soll das Scool-Abo einen/mehrere Monat(e) nicht genutzt werden (Unterbrechung), so muss die Mitteilung hierüber rechtzeitig schriftlich oder elektronisch (Mail, Fax, Brief) bis zum Ersten des Vormonats beim zuständigen Abo-Center eingegangen sein – bislang genügte eine Mitteilung zum 15. des Vormonats . Die Fahrtberechtigung wird dann für den/die Folgemonat(e) zentral gesperrt. Der vom Schüler zu zahlende Kostenanteil wird nicht fällig. Auch die neue Regelung bietet für die Scool-Abonnenten im VVS weiterhin eine große Flexibilität im Vergleich zu Regelungen in anderen Verkehrsverbünden, in denen eine Unterbrechungsmöglichkeit eines Abonnements generell nicht vorgesehen ist.

Verbundweit kostenfreier Monat August auch bei Abiturienten

In Abstimmung mit den Landratsämtern wurde vereinbart, dass in jedem Fall wieder für Abiturienten (unabhängig von der individuellen Terminlage der Prüfungen vor Ort) der komplette Monat Juli regulär bezuschusst wird und Kunden daher das Scool-Abo auch im Juli 2018 in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig kann damit auch der darauf folgende Monat August 2018 noch kostenfrei genutzt werden (sofern die Voraussetzung von fünf Monaten Aboteilnahme im laufenden Schuljahr erfüllt ist und das Abo nicht zuvor selbständig, z.B. zum Juli gekündigt worden ist).

Termine am FSG

Ein musikalisches Zeichen für den Frieden

Schülerzeitung

Schülerzeitung des FSG

Kunstwerk des Monats

Kunstwerk des Monats April: "Skater" und "Breakdance" (Tonreliefs) von Elisa Farina und Daphne Wörner (9c)

Moodle des FSG

Moodle des FSG Fellbach

Jazznacht am Montag, 26.02., 19 Uhr

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