Elternabende

Allgemeines

Spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn trifft sich die Klassenpflegschaft, die aus den Eltern und den Lehrkräften der Klasse besteht, zum ersten Elternabend. ElternvertreterInnen und die Klassenlehrkraft sollten gemeinsam den Termin und die Tagesordnung festlegen.

Bei der Klassenpflegschaftssitzung werden Themen besprochen, die die ganze Klasse berühren, um nach § 56 SchG die engen Verbindungen zwischen Eltern und Schule zu pflegen. Neben dem Austausch von Eltern und Lehrkräften ist die Wahl der Klassenelternvertreterin oder des Klassenelternvertreters und dessen/deren Stellvertreterin oder Stellvertreters (§ 57 Abs. 3 SchG und § 14 ff. Elternbeiratsverordnung) ein wichtiger Punkt.

Die Einladung zum Elternabend erhalten Sie von den ElternvertreterInnen oder KlassenlehrerInnen der Klasse.

Kennenlernen und Einschulung für die neuen 5.Klässler.

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