Möglichkeiten der Wiederholung einzelner Stufen
---- Die unten aufgeführten Regelungen werden aktuell teilweise durch Corona-spezifische Regelungen überlagert. Ein Beratungsgespräch mit den Oberstufenberatern wird daher dringend empfohlen! ----
Allgemeines zur Wiederholung
- Bei Wiederholung muss immer ein Beratungsgespräch mit einem Oberstufenberater geführt werden!
- Nach §31 Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO gibt es die folgenden Möglichkeiten:
Wiederholung nach dem 2. Halbjahr
- Die Kursstufe 1 kann einmal wiederholt werden, wenn nicht bereits die 10. Klasse wiederholt worden ist.
- Es muss innerhalb einer Woche nach Erhalt des Zeugnisses eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben werden.
- Die Kurswahl muss neu durchgeführt werden.
- Alle bereits erbrachten Leistungen (auch der Seminarkurs) können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wiederholung nach dem 3. Halbjahr
- Wenn zu erwarten ist, dass zum Ende des vierten Schulhalbjahres die im ersten
Block der Gesamtqualifikation erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden können, kann wiederholt werden. - Es muss innerhalb einer Woche nach Erhalt des Zeugnisses eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben werden.
- Die Wiederholung gilt als erstmalige Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife!
Wiederholung bei Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
- Die Abiturprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Kunstwerk des Monats
Kunstwerk des Monats Mai: „Zum Anknabbern echt“ Delikatessen aus Ton (bemalt), Klasse 7d
Die nächsten Termine
12.06. | 5. GLK |
13.06-16.06. | Theaterproben in der Aula |
13.06. 16:00 | Create Unternehmensvorstellung Musiksaal |
16.06. 19:30 - 21:30 | Theateraufführung |
27.06. | Ausgabe Zeugnisse J2.2 |
03.07. 18:00-21:00 | Musik à la Carte |
04.07. - 06.07. | Mündliche Abiturprüfungen |
17.07. - 21.07. | Schullandheime (Kl.6) |
07.07. | Abiturfeier |
08.07. | Abiball |
21.07. | Sommernachtsfest, 5er Begrüßung |