Beglaubigung und Neuausstellung

Beglaubigte Kopien

Bei der Zeugnisvergabe erhalten unsere Schülerinnen und Schüler bereits mehrere beglaubigte Kopien ihres Abiturzeugnisses.

Sollten noch weitere beglaubigte Kopien benötigt werden, können diese in unserem Sekretariat, aber auch in jedem anderem Amt ausgestellt werden.
Hierfür muss das zu beglaubigende Zeugnis vorgelegt werden. Dieses wird anschließend kopiert und beglaubigt.

Neuausstellungen von Zeugnissen

Soll ein verloren gegangenes Zeugnis neu ausgestellt werden, so muss dies an unserer Schule geschehen.

Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Sekretariat.

Das Zeugnis wird dann mit dem Vermerk "Neuausstellung" gedruckt und durch das Dienstsiegel und die Unterschriften der Prüfungsvorsitzenden beurkundet.

Für die Neuausstellung von Zeugnissen müssen wir laut Gebührenverordnung von Baden-Württemberg eine Gebühr verlangen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Neuausstellung mindestens eine Woche dauert, da das Abiturzeugnis nicht nur bei uns gedruckt, unterschrieben und besiegelt wird, sondern auch noch vom (externen) Schulleiter unterschrieben werden muss, der bei Ihrem Abitur den Vorsitz der Abiturprüfung hatte.

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Kunstwerk des Monats April: "Skater" und "Breakdance" (Tonreliefs) von Elisa Farina und Daphne Wörner (9c)

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