Befreiung vom Sportunterricht

Befreiung vom Sportunterricht

Eine Nichtteilnahme an der Sportpraxis muss bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern von den Erziehungsberechtigten beim Fachlehrer schriftlich entschuldigt werden.

Im Folgenden finden Sie ein Formular für die Entschuldigung der Nichtteilnahme an der Sportpraxis zur Vorlage beim Fachlehrer.

Formular Nichtteilnahme an der Sportpraxis (Word-Datei)

Weitere Informationen über die Befreiung vom Sportunterricht

Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen (§ 1 Abs. 1 der Schulbesuchsverordnung).

Sport gehört zu den Pflichtfächern. Die Teilnahme am Sportunterricht (inklusive Schwimmunterricht) ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Vom Sportunterricht können Schülerinnen und Schüler teilweise oder ganz befreit werden, wenn es ihr Gesundheitszustand erfordert. Der Antrag auf Befreiung ist zu begründen. Werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist für Befreiung bis zu sechs Monaten ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Für Befreiungen länger als sechs Monate oder in Wiederholungsfällen kann vom Schulleiter ein amtsärztliches Zeugnis angefordert werden. Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt. Für minderjährige Schüler können Anträge schriftlich von den Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler von diesen selbst gestellt werden. In dringenden Fällen können auch minderjährige Schüler mündliche Anträge auf Befreiung stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es ferner nicht, wenn eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung des Schülers die Teilnahme am Unterricht oder den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen offensichtlich nicht zulässt (vgl. Schulbesuchsverordnung, §2 und §3)

Anwesenheitspflicht besteht grundsätzlich auch bei Freistellung von der Sportpraxis, da die Schülerin/der Schüler an den theoretischen Anteilen des Unterrichts ohne Einschränkung weiterhin teilnehmen kann. Auch eine Mitarbeit als Moderator, Beobachter, Berater, Helfer, Schiedsrichter etc. ist in der Regel möglich und wünschenswert. Mit Ausnahme des motorischen Lernens können alle anderen Kompetenzbereiche weiterhin geschult und auch beurteilt werden.

Die Teilnahme am Schulsport während der Menstruation sollte selbstverständlich sein. Da die Menstruation ein natürlicher Vorgang ist, braucht bei gesunden Schülerinnen der gewohnte Tagesablauf nicht geändert zu werden. Prinzipiell kann jede Sportart während der Regelblutung betrieben werden.

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